Contact Form
Send us a short message and we'll get back to you.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Schließen-Icon

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Blick auf den Michel in Hamburg

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der artaxo GmbH, Brandstwiete 46, 20457 Hamburg (nachstehend: „artaxo“ oder „wir“) und unseren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Sie gelten ferner in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für sämtliche künftigen Aufträge und Leistungen, auch wenn sie bei Vertragsschluss nicht nochmals gesondert erwähnt werden. Abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Kunden, die keine Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.

I. Grundlagen

1. Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch Bestätigung oder auftragsgemäße Ausführung einer verbindlichen Anfrage des Kunden unsererseits zustande. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die vereinbarte Leistung.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§ 126 b BGB) bedarf.
4. Bei kreativ-gestalterischen Auftragsinhalten besteht für uns im Rahmen des Auftrags nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist.
5. Die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges schulden wir – abgesehen von einem vereinbarten konkreten Leistungsergebnis – nicht. Die Einbeziehung von besonderen technischen Rahmenbedingungen und sonstigen technischen oder logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
6. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt.
7. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Ein etwaiger Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung schließen wir gerne auf besonderen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten ab. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgte und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war. Bei der Bereitstellung oder Übermittlung von Daten sind wir bis zur Datenübergabe der von uns zu verantwortenden Infrastruktur an das Übermittlungsnetzwerk verantwortlich. Für Fehler des Übertragungsnetzwerkes oder Umstände, die in zwischengeschalteten Stellen oder Endpunkten des Übertragungsnetzwerkes eintreten, sind wir nicht verantwortlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich seine Infrastruktur so einzurichten, dass von uns übermittelte Daten im notwendigen Umfang sowie innerhalb der erforderlichen Zeit entgegengenommen werden können. Es betrifft insbesondere die Bereitstellung ausreichender Speicherplatzkontingente und die richtige Konfiguration von Sicherheitsvorrichtungen.
8. Die Aufbewahrung von Unterlagen, Halb- und Fertigerzeugnissen des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet artaxo nicht. artaxo vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haften wir nur bis zur Höhe des Materialwertes.
9. Wir geraten nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.
10. Die Darstellung von Gegenstand, Reichweite und Wirkung unserer Leistungen dient ausschließlich der Leistungsbeschreibung und stellt kein selbstständiges Garantieversprechen dar. Garantien im Rechtssinne durch uns liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.

II. Besondere Bedingungen für Beratungsleistungen

1. Beratungsleistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Soweit für die Beratungsleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herangezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kunden.
2. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung der Beratungsleistungen unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beauftragung benannten Anforderungen, nicht jedoch ein bestimmtes Beratungsergebnis, da eine solche Festlegung aufgrund der für Beratungen typischen Beurteilungsspielräume nicht zielführend ist. Für Beratungsleistungen gilt Dienstvertragsrecht.
3. Soweit wir für den Kunden Beratungsleistungen und weitere Leistungen erbringen, sind diese Leistungsteile jeweils als selbstständige Leistung zu qualifizieren. Soweit wir im Rahmen der Projektvorbereitung sowie der Konzeption und Planung von Maßnahmen und Leistungen für den Kunden tätig werden, gilt dies als Beratungsleistung. Die sich aus der Beratung ergebenden Leistungen werden wir mit dem Kunden abstimmen und zweckmäßige Maßnahmen aus dem Beratungsergebnis abstimmen. In der Umsetzungsphase Schulden wir keine erneute Überprüfung der Aufgabenstellungen, Annahmen und Rahmenbedingungen. Wir können hierbei das mit dem Kunden abgestimmte Beratungsergebnis als Grundlage ansehen.

III. Suchmaschinenoptimierung und Reichweitensteigerung

1. artaxo hat keinen direkten Einfluss auf das Ranking einer Domain oder Internetseite bei den Suchmaschinen. Suchmaschinen können ihre Algorithmen, Funktionen, Parameter und Gewichtungen jederzeit ändern. Ein bestimmtes Ranking, bestimmte sonstige Positionierungen, Zugriffszahlen, Konversionsraten oder die Erreichung eines bestimmten, über die jeweils vereinbarte Leistung hinausgehenden wirtschaftlichen Zwecks oder werblichen Erfolgs schuldet die artaxo GmbH daher nicht. Für den Bereich der Suchmaschinenoptimierung und Reichweitensteigerung gilt Dienstvertragsrecht.
2. Soweit Gegenstand der Vertragsleistung von artaxo die Veröffentlichung von Inhalten und/oder Hyperlinks auf Internetseiten von artaxo ist, schuldet artaxo die Bereitstellung für einen Zeitraum von zumindest drei Monaten, sofern im Einzelfall nicht etwas Abweichendes vereinbart ist oder soweit nicht eine kürzere Bereitstellungsdauer zu Zwecken der Reichweitensteigerung nach technischer Einschätzung von artaxo vorzugswürdig ist. Erfolgt die Veröffentlichung auf den Internetseiten Dritter, übernimmt artaxo keine Gewährleistung für die Dauer der Verfügbarkeit bzw. des Bestands dieser Veröffentlichungen.
3. artaxo legt in Abstimmung mit dem Kunden Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, so genannte Keywords, fest, welche zur Suchmaschinenoptimierung eingesetzt werden. Der Kunde ist für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Sachaussagen der in seinem Auftrag veröffentlichten Texte verantwortlich und wird artaxo entsprechende Leitlinien und Weisungen in Textform bereitstellen. artaxo ist von der Haftung für die markenrechtliche, namensrechtliche, kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vertragsgemäßen Ausführung der Vertragsleistung befreit und schuldet insbesondere keine Recherche oder Beratung in Bezug auf etwaige Rechtsverletzungen. Der Kunde verzichtet auf Ansprüche oder Rechte wegen der Verletzung des Namens-, Marken-, Patent- und Wettbewerbsrechts oder sonstiger Rechter Dritter gegen artaxo wegen einer auftragsgemäßen Ausführung der Leistung. Die artaxo GmbH haftet darüber hinaus nicht für die Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder von Rechten Dritter außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die vorstehenden Haftungsbefreiungen/Freistellungen gelten nicht für Marken oder Begriffe, deren Verwendung der Kunde artaxo untersagt hat. Für die Bereitstellung einer Liste untersagter Begriffe ist der Kunde verantwortlich.
4. artaxo hat keinen Einfluss auf die Beurteilungskriterien und Maßgaben sowie Entscheidungen der Betreiber von Suchmaschinen, suchmaschinenrelevanter Kataloge und Dienste. artaxo übernimmt insoweit keine Gewährleistung und keine Haftung für die Auswirkungen von Maßnahmen im Bereich Content, Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing, insbesondere nicht für eine Verschlechterung der Suchmaschinenplatzierung, den Ausschluss von Suchmaschinen und Ergebnislisten oder für die mittelbare oder unmittelbare nachteilige Beeinflussung der Sichtbarkeit von Inhalten, soweit artaxo nicht eine vorsätzliche Verschlechterung der Suchmaschinenplatzierung des Kunden zur Last gelegt werden kann.
5. Soweit die Analyse von Struktur und/oder Inhalten von Internetseiten Dritter (insbesondere Seiten von Wettbewerbern des Kunden) Auftragsbestandteil ist, kann zur Durchführung der Analyse ein maschineller Aufruf der zu analysierenden Internetseiten nötig sein. Hierdurch erfolgt eine Verarbeitung der analysierten Seiten, deren rechtliche Zulässigkeit nicht abschließend geklärt ist. artaxo übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit der Analyse und ist für deren Folgen von der Haftung gegenüber dem Kunden befreit. Der Kunde ersetzt artaxo etwaig entstehende Kosten, Schäden und Einbußen, die artaxo durch die auftragsgemäße Durchführung der Analyse entstehen, und ist damit einverstanden, dass artaxo bei Inanspruchnahme durch den Seitenbetreiber auf seine Stellung als Auftragnehmer des Kunden hinweist. artaxo wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn aufgrund der Analyse Ansprüche gegen die artaxo GmbH geltend gemacht werden.
6. Dem Kunden ist bewusst, dass Werbemaßnahmen und Maßnahmen zur Reichweitenförderung ggf. nach gesetzlichen Bestimmungen einer gesonderten Kennzeichnungspflicht unterfallen. Dem Kunden ist ferner bewusst, dass nach gesetzlichen Bestimmungen redaktionelle Inhalte von werblichen Inhalten getrennt werden und gesondert hinsichtlich einer werblichen Natur kenntlich gemacht werden müssen. Der Kunde wird artaxo gesondert in Textform anweisen, an welchen Stellen der Leistung von artaxo und in welchem Umfang eine Kennzeichnung erfolgen soll. artaxo ist gegenüber dem Kunden von jeder Haftung für eine unterbliebene oder unrichtige Kennzeichnung der Inhalte befreit. Dies gilt nicht, soweit eine mangelnde Kennzeichnung durch schuldhafte Nichtumsetzung der Weisungen des Kunden von artaxo zu vertreten ist.

IV. Dritte

1. Wir dürfen nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Unsere Verantwortlichkeit für die uns obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
2. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von uns zu leistende Vergütungen (Fremdkosten) können wir Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.

V. Mitwirkungspflichten

1. Der Kunde hat uns alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
2. Wir können Angaben und Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig unterstellen und sind zu Nachforschungen und Nachfragen nicht verpflichtet. Wir werden den Kunden jedoch bei von uns erkannten Unrichtigkeiten oder Informationslücken auf diesen Umstand hinweisen. Verzögerungen, die sich aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verzögerter Mitwirkungen ergeben, berechtigen uns zu einer entsprechend späteren Bereitstellung unserer Leistung, und zwar auch dann, wenn dies während eines bereits eingetretenen Verzuges erfolgt.
3. Der Kunde übergibt uns nur solche Vorlagen und Materialien, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde erteilt uns darüber hinaus nur solche Weisungen, deren Ausführung nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetzesvorschriften verstößt. Wir sind zu einer rechtlichen Prüfung nicht verpflichtet, werden jedoch den Kunden auf erkannte Rechtsverletzungen hinweisen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei, die auf vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen zurückzuführen sind.
4. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.
5. Sofern die artaxo GmbH die Leistung auf Wunsch des Kunden ganz oder teilweise aussetzt, ohne dass von uns zu vertretende Leistungsstörungen vorliegen, bleibt der Kunde zur Entrichtung vereinbarter laufender Vergütungen verpflichtet.

VI. Termine

1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von artaxo vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von uns zu vertretende Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, können wir die angemessene Vergütung unseres tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen.

VII. Nutzungsrechte

1. Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bei uns.
2. Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei unsere weiteren Ansprüche und Rechte unberührt bleiben. Die Vergütung entspricht zumindest der für die Nutzung nach den Regelsätzen von artaxo zum Zeitpunkt der Nutzung zu entrichtenden Vergütungen bzw. – sofern eine solche Vergütung nicht vorgesehen ist – die Regelvergütung nach für das jeweilige Arbeitsergebnis anwendbarem Vergütungstarifvertrag oder anwendbarer Honorartabelle, in jedem Fall jedoch zumindest eine angemessene Vergütung. Unser Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
3. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Eine Verwendung vor vollständiger Zahlung ist unberechtigt und unzulässig.
4. Soweit wir für den Kunden Fremdmaterial bereitstellen (z.B. Stock-Fotos, deren Rechte bei Dritten liegen), hat der Kunde die hierfür jeweils geltenden Beschränkungen des Nutzungsrechts zu beachten. Für Internetseiten bereitgestellte Materialien dürfen in der Regel nicht im Rahmen anderer Internetseiten oder anderer Medien verwendet werden. Unsere Haftung für Überschreitungen des Nutzungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen.
5. Wir sind auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen ihrer Eigenwerbung sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bei Lieferungen körperlicher Gegenstände das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch uns ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

IX. Rechnungsstellung

1. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.
2. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil.
3. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlangen wir Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen) sind wir berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und unsere Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einzustellen. Ansprüche oder Rechte gegen uns wegen einer berechtigten Leistungseinstellung im Verzugsfall sind ausgeschlossen.
4. Kann ein Auftrag aus nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 649 BGB), schuldet der Kunde uns für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.
5. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Der Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen.

X. Mängelhaftung

1. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen und Entwürfe befreit. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstigen Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel.
3. Wir haften nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Leistungsergebnissen, ferner nicht für deren Tauglichkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte.
4. artaxo haftet nicht dafür, dass die von artaxo erstellten Leistungsergebnisse und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Eine Kollisionsrecherche auf entgegenstehende gewerbliche Schutzrechte schulden wir nicht.

XI. Sonstige Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter sowie auch entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche.

XII. Verschwiegenheit

Wir verpflichten uns, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Kunden, die uns im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.

Stand dieser AGB: September 2017

Interested? Arrange a first meeting without obligation.
Contact now
Icon der Ansprechpartnerin: Jenny Eitner
Jenny Eitner
HR & Office
+49 40 20 00 39 890info@artaxo.com